Was ist die Leistungserklärung?

Ab dem 1 Juli 2013 gelten neue Vorschriften zu Vermarktung von Bauprodukten – die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 legt harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest und hebt die Richtlinie 89/106/EWG des Rates auf.
Aufgrund dieser Änderung der Gesetzgebung haben die Hersteller von Bauprodukten die Konformitätserklärungen, sog. DoC (engl. Declaration of Conformity) durch neue Leistungserklärungen, sog. DoP (engl. Declaration of Performance) ersetzt.
Eine Leistungserklärung muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Leistungserklärungsnummer
  • Produkttyp (einmaliger Identifikationscode des Produkttyps)
  • Angaben zur Identifizierung des Bauprodukts durch den Hersteller
  • Angaben zum Hersteller
  • Vorgesehener Verwendungszweck des Bauprodukts gemäß der anwendbaren harmonisierten technischen Spezifikation (hEN bzw. EBD)
  • Referenznummer und Erstellungsdatum von hEN bzw. ETB
  • System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
  • Information über die Beteiligung der notifizierten Stelle
  • Leistungseigenschaften in Bezug auf die wesentlichen Merkmale, die mit dem vorgesehenen Verwendungszweck verbunden sind
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