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Was ist eine DWU (Erklärung der Gebrauchseigenschaften)?
Seit dem 1. Juli 2013 gelten neue Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten – die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) Nr. 305/2011 vom 9. März 2011 legt harmonisierte Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten fest und hebt die Richtlinie 89/106/EWG des Rates auf.
Infolge der Gesetzesänderung haben die Hersteller von Baustoffen die Konformitätserklärungen, die sogenannten DoC (engl. Declaration of Conformity), durch neue Leistungserklärungen, die sogenannten DoP (engl. Declaration of Performance), ersetzt.
Die Leistungserklärung muss folgende Angaben enthalten:
- Nummer der Leistungserklärung;
- Produkttyp (eindeutiger Identifikationscode des Produkttyps);
- Angaben zur Identifizierung des Produkts durch den Hersteller;
- Angaben des Herstellers;
- Bestimmungsgemäße Verwendung gemäß der entsprechenden harmonisierten technischen Spezifikation für das Produkt (hEN oder EDO);
- Referenznummer und Ausstellungsdatum der hEN oder EOT;
- System zur Bewertung und Überprüfung der Dauerhaftigkeit der Gebrauchseigenschaften;
- Information zur Beteiligung einer benannten Stelle.
- Die Gebrauchseigenschaften dieser wesentlichen Merkmale, die mit dem vorgesehenen Verwendungszweck zusammenhängen;